BFH - Urteil vom 24.10.2007
II R 4/05
Normen:
GrStG § 33; BewG § 79 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 405
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 12.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2131/01

GrSt-Erlass: bebaute Grundstücke, Bewertung nach Sachwertverfahren

BFH, Urteil vom 24.10.2007 - Aktenzeichen II R 4/05

DRsp Nr. 2008/3200

GrSt-Erlass: bebaute Grundstücke, Bewertung nach Sachwertverfahren

1. Bei bebauten Grundstücken, die im Sachwertverfahren bewertet sind, ist die Ertragsminderung nur an der üblichen Jahresrohmiete zu messen, die nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums zu schätzen ist. 2. Soweit eine Ertragsminderung durch einen Leerstand zu Beginn des Erlasszeitraums bedingt ist, hat der Stpfl. diese nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig und eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.

Normenkette:

GrStG § 33; BewG § 79 Abs. 2;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im April 1997 in GbR ein am Rande Berlins gelegenes und im Sachwertverfahren bewertetes Geschäftsgrundstück mit mehreren Gebäuden unterschiedlichen Alters. Darin befinden sich 21 getrennt zu Büro-, Lager- und Gewerbezwecken vermietbare Raumeinheiten von unterschiedlicher Größe. Nachdem den Klägern das Grundstück auf den 1. Januar 1998 zugerechnet worden war, setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) mit Bescheid vom 9. Juni 1998 die Grundsteuer für 1998 auf ... DM fest.