Die Klägerin betreibt einen ehemals von der Gemeinde H als Eigenbetrieb geführten und mit notariellem Vertrag vom 13. Juli 1999 auf die Klägerin ausgegliederten Badepark mit Außen- und Hallenschwimmbecken, Sauna, Solarium und Gastronomie sowie die Versorgung der Gemeinde H mit Strom, Wasser und Gas. Hierzu waren ihr u. a. folgende in der Gemarkung H liegende und im Grundbuch des Amtsgerichts N verzeichnete Grundstücke übertragen worden:
1. Bl. ..., Fl. Nrn. ... zu 47.681 qm, Badepark mit Elektrizitätsversorgungsanlage
2. Bl. ..., Fl. Nrn. ... zu insgesamt 328 qm, Gasübernahmestation
3. Bl. ..., Fl. Nr. ... zu 75 qm, Elektrizitätsversorgungsanlage
4. Bl. ..., Fl. Nr. ... zu 29 qm, Elektrizitätsversorgungsanlage
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