An der "L-AG" - "L"- waren die "L-Holding AG" - "H" zu 87,5 % und die "A-Bank" -"A"- zu 12,5 % beteiligt. Die "L" hielt 100 % der Anteile Grundstücke besitzender GmbHs, sie war finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich in die "H" eingegliedert. Mit Vertrag vom 13.6.1996 wurde die "H" auf die Klägerin verschmolzen unter Fortbestand des Organschaftsverhältnisses zur "L", die Klägerin wurde Organträgerin und beherrschendes Unternehmen.
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