Entscheidungsgründe:
Die Kläger waren ausweislich des vom Amt für Agrarordnung L... - Agrarordnungsamt - geführten Teilnehmernachweises mit der Ordnungsnummer ./00 zunächst Nebenbeteiligte eines Bodenordnungsverfahrens nach den Vorschriften der §§ 56 ff Landwirtschaftsanpassungsgesetz -LwAnpG- in der Gemarkung M.... Im Rahmen dieses Verfahrens wurde vereinbart, dass die Kläger jeweils zur Hälfte das Eigentum an dem Flurstück 1., und das Miteigentum von insgesamt 1/7 Anteil am Flurstück 1., der Flur 1 sowie das Miteigentum an einem Drittel des Eigentums an dem Gebäude - Rohbau "Kinderkrippe" - erwerben sollten gegen Zahlung einer Abfindung von jeweils 7.920,00 DM zuzüglich 392,00 DM für den Eigentümer des Grund und Bodens sowie 46.667,00 DM für den Eigentümer des Gebäudes.