FG Baden-Württemberg vom 24.09.2003
5 K 248/02
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a ;

Grunderwerbsteuer: Änderung des Gesellschafterbestandes

FG Baden-Württemberg, vom 24.09.2003 - Aktenzeichen 5 K 248/02

DRsp Nr. 2004/3627

Grunderwerbsteuer: Änderung des Gesellschafterbestandes

Ausgeschiedene ehemalige Gesellschafter können "neue Gesellschafter" i.S. von § 1 Abs. 2 a GrEStG sein.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a ;

Für die Praxis:

Mit dem Tatbestandsmerkmal "neue Gesellschafter" wird klargestellt, dass Anteilsverschiebungen innerhalb der jeweiligen Gesellschafterschaft nicht tatbestandsmäßig für § 1 Abs. 2 a GrEStG sind (Fischer in Boruttau, GrEStG, 15. Aufl. 2002, § 1 Anm. 822 a), sondern dafür der Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen auf neue bisher nicht dem Gesellschafterkreis zugehörige Gesellschafter erforderlich ist.