1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die nach einer Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes - GrEStG - anfallende Grunderwerbsteuer (GrESt) ertragsteuerlich abzugsfähigen Aufwand darstellt.
Die Klägerin ist eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - von der Körperschaftsteuer befreite Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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