Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert beträgt 8.750,00 EUR.
Streitig ist, ob bei der Klägerin die Voraussetzungen für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer vorliegen.
Mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 11. September 2006 erwarb der Ehemann der Klägerin das Grundstück in ... zum Kaufpreis von 250.000,00 EUR. Wegen dieses Erwerbsvorganges setzte der Beklagte gegen den Ehemann der Klägerin mit Bescheid vom 08. Dezember 2006 Grunderwerbsteuer i. H. v. 8.750,00 EUR fest.
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