Grunderwerbsteuer bei Alleingesellschafter einer GmbH
BFH, Urteil vom 01.03.2000 - Aktenzeichen II R 53/98
DRsp Nr. 2000/5014
Grunderwerbsteuer bei Alleingesellschafter einer GmbH
»Die Stellung als Alleingesellschafter einer GmbH begründet keine Befugnis i.S. des § 1 Abs. 2GrEStG 1983, die Grundstücke der GmbH für eigene Rechnung zu verwerten. Daran ändert sich durch das Vorliegen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages der GmbH mit dem Alleingesellschafter nichts. Es fehlt an einem Wechsel in der Grundstückszuordnung.«