I. Mit notariellem Vertrag vom ... Mai 1992 erwarb die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von einer aus drei Miterben bestehenden Erbengemeinschaft (Verkäufern) einen Anspruch nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Rückübertragung eines Grundstücks in Berlin-Mitte zu einem Kaufpreis von ... DM. In derselben Vertragsurkunde verkauften die Verkäufer den Grundbesitz an die Klägerin zum nämlichen Kaufpreis. Der Kaufvertrag über den Rückübertragungsanspruch stand unter der auflösenden Bedingung, dass die Verkäufer als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden. Der Grundstückskaufvertrag stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Verkäufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
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