I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine KG, kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 30. Dezember 1997 von A ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 954 500,05 DM. Gesellschafter der Klägerin waren zu diesem Zeitpunkt die C GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin ohne vermögensmäßige Beteiligung sowie D, die Mutter des Grundstücksverkäufers (A), welche zu 100 v.H. am Gesellschaftsvermögen beteiligt war.
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