FG Schleswig-Holstein vom 18.10.2000
III 817/98
Fundstellen:
EFG 2001, 227

Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Anteilsvereinigung

FG Schleswig-Holstein, vom 18.10.2000 - Aktenzeichen III 817/98

DRsp Nr. 2001/8906

Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Anteilsvereinigung

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ist im Wege teleologischer Reduktion einschränkend auszulegen und auf die mittelbare Vereinigung aller Anteile an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft nicht anwendbar. Dies gilt zumindest dann, wenn die Durchführung des Verpflichtungsgeschäfts nicht zu einer Anteilsvereinigung, sondern zu einer Anwachsung führt.

Für die Praxis:

Eine mittelbare Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG und eine Anwachsung, die sich als Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG darstellt, sind zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Vorgänge. Durch die in § Abs. Satz 2 getroffene Regelung wird eine doppelte Besteuerung ausgeschlossen, wenn der Erwerber des Grundstücks und derjenige, in dessen Hand sich die Gesellschaftsanteile vereinigen bzw. nach dem Inhalt des Verpflichtungsgeschäfts vereinigen sollen, identisch sind.