Grunderwerbsteuer bei symbolischem Kaufpreis von 1 DM; Ausschluss einer Schenkung bei fehlendem Willen zur Freigebigkeit; Grunderwerbsteuer
FG Thüringen, Urteil vom 16.06.2004 - Aktenzeichen I 1401/01
DRsp Nr. 2005/1307
Grunderwerbsteuer bei symbolischem Kaufpreis von 1 DM; Ausschluss einer Schenkung bei fehlendem Willen zur Freigebigkeit; Grunderwerbsteuer
Eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung eines Grundstücks ist bei einem symbolischen Kaufpreis von 1 DM ausgeschlossen, wenn es am subjektiven Merkmal der Freigebigkeit fehlt, weil der Grundstücksveräußerer die Bereicherung des Zuwendungsempfängers lediglich um eigener geschäftlicher Vorteile willen vornimmt. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich gem. 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nach dem Grundbesitzwert.