I. Die Gesellschafter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GbR, übertrugen mit notariell beurkundetem Vertrag vom 26. März 2003 in ihrem Miteigentum zu je 1/3 stehende Grundstücke auf die Klägerin, an deren Gesellschaftsvermögen sowie Gewinn und Verlust sie im Innenverhältnis zu je 1/3 beteiligt sein sollten, und bewilligten und beantragten zugleich Grundbuchberichtigung, da der Gesellschafter G seine Beteiligung an der Klägerin auf die anderen beiden Gesellschafter übertragen habe und somit aus der Klägerin ausgeschieden sei.
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