Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude
BFH, vom 11.05.1994 - Aktenzeichen II R 62/91
DRsp Nr. 1997/8547
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude
Der für den Umfang der Gegenleistung maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird nicht nur bestimmt durch das den Übereignungsanspruch begründende Rechtsgeschäft selbst, sondern - gegebenenfalls - auch durch mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehende Vereinbarungen, die insgesamt zu dem Erfolg führen, daß der Erwerber das Grundstück mit noch zu errichtendem Gebäude erhält (m.w.N.). Dies ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu ermitteln.
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