I.
Die Stadt "A" ist Alleingesellschafterin der im...gegründeten Klägerin. Das Stammkapital von 50.000 DM ist eingezahlt. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom...1998 übertrug die Stadt Grundstücke im Verkehrswert von 28,91 Mio. DM auf die Kl'in. Nach § 1 Abs. 3 des Vertrages sind 30 % dieses Wertes der Kl'in als Kapitalrücklage zuzuführen; in Höhe der restlichen 70 % gewährte die Stadt "A" der Kl'in ein Trägerdarlehen, das nach Maßgabe eines gesonderten Darlehensvertrages angemessen zu verzinsen und zu tilgen sein sollte.
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