Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage; Minderung; Wohnungswechsel; Verfassungsmäßigkeit - Keine Anrechnung früher gezahlter Grunderwerbsteuer bei Wohnortwechsel aus zwingenden beruflichen Gründen
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2002 - Aktenzeichen 7 K 1151/00 GE
DRsp Nr. 2002/13772
Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage; Minderung; Wohnungswechsel; Verfassungsmäßigkeit - Keine Anrechnung früher gezahlter Grunderwerbsteuer bei Wohnortwechsel aus zwingenden beruflichen Gründen
Die berufliche Veranlassung eines Orts-und Wohnungswechsel rechtfertigt auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht die Minderung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage für das am neuen Beschäftigungsort erworbene Eigenheim um den Verkaufserlös der zuvor bewohnten Eigentumswohnung. Insbesondere geht von den Vorschriften des GrEStG keine mittelbare Beeinträchtigung der Berufsfreiheit aus.