FG Düsseldorf - Urteil vom 29.08.2012
7 K 3691/11 GE
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 3 Nr.1;
Fundstellen:
BB 2013, 149
DStR 2013, 12
DStRE 2013, 1259
ZEV 2013, 10

Grunderwerbsteuer: Erbengemeinschaft als Erwerberin - Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bei Kapitalerhöhung

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2012 - Aktenzeichen 7 K 3691/11 GE

DRsp Nr. 2013/1021

Grunderwerbsteuer: Erbengemeinschaft als Erwerberin – Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bei Kapitalerhöhung

Eine Miterbengemeinschaft kann in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit auch Erwerberin bei einer Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein. Sind die Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft Gesamtrechtsnachfolger nach dem verstorbenen Gesellschafter einer Grundbesitz-GmbH, können sie die Erwerbsschwelle von 95 v.H. der GmbH-Anteile dadurch überschreiten, dass sie aus einer Kapitalerhöhung resultierende Anteile einerseits unmittelbar in der Rechtsnachfolge des Erblassers und zum anderen aufgrund der nicht fristgerechten Ausübung der Übernahmeberechtigung des weiteren Gesellschafters nach dem Erbfall übernehmen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr.1;

Tatbestand