BFH - Beschluß vom 17.04.2002
II B 120/00
Normen:
GrEStG § 16 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1170

Grunderwerbsteuer: Rückabwicklung eines Kaufvertrags

BFH, Beschluß vom 17.04.2002 - Aktenzeichen II B 120/00

DRsp Nr. 2002/10100

Grunderwerbsteuer: Rückabwicklung eines Kaufvertrags

1. Der Anspruch aus § 16 GrEStG ist neben dem Steueranspruch ein selbständiger gegenläufiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Er steht als Vergünstigungsvorschrift eigener Art neben den Änderungsvorschriften der §§ 172 ff. AO.2. Eine begünstigte Rückgängigmachung liegt nur vor, wenn die Vertragspartner vollständig aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen werden, daher die Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück beseitigt wird und der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung in Bezug auf das Grundstück wiedererlangt.

Normenkette:

GrEStG § 16 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) kaufte am 21. Oktober 1997 mit notariell beurkundetem Vertrag das Grundstück in A, Flurstück X zur Größe von 14 753 qm zum Kaufpreis von ... DM. Auf dem Grundstück befanden sich Gebäude und eine Abfallsortieranlage. Im Grundbuch waren Grundschulden in Höhe von insgesamt ... DM eingetragen. Die Abfallsortieranlage war der Grundschuldgläubigerin zur Sicherheit übereignet worden.

Nach § 7 des Kaufvertrages durfte die Klägerin vom Vertrag zurücktreten, wenn

1. die Grundschuldgläubigerin die Löschungsbewilligungen nicht oder nur gegen eine den Kaufpreis übersteigende Ablösesumme erteilte,