Streitig ist, ob Erschließungskosten zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehören, wenn das streitbefangene Grundstück von der Gemeinde veräußert wird, die die Erschließungsanlagen zuvor hergestellt hatte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|