Grunderwerbsteuerbefreiung; Anteilsübertragung; Grundstücksbesitzende Personengesellschaft; Einzelrechtsnachfolge; Grundstücksschenkung; Anteilsschenkung; Billigkeitskorrektur - Verhältnis von § 3 Nr. 2 GrEStG zu § 1 Abs. 2a GrEStG bei schenkungsteuerpflichtigen Grundstücksschenkungen unter Lebenden
FG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 7 K 7007/04 GE
DRsp Nr. 2006/1112
Grunderwerbsteuerbefreiung; Anteilsübertragung; Grundstücksbesitzende Personengesellschaft; Einzelrechtsnachfolge; Grundstücksschenkung; Anteilsschenkung; Billigkeitskorrektur - Verhältnis von § 3 Nr. 2GrEStG zu § 1 Abs. 2aGrEStG bei schenkungsteuerpflichtigen Grundstücksschenkungen unter Lebenden
1. Eine Auslegung des § 3 Nr. 2 GrEStG dahingehend, dass bei schenkweise erfolgender Übertragung aller Anteile einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft auch die fiktive Grundstücksübertragung i.S.d. § 1 Abs. 2aGrEStG der Steuerbefreiung unterliegt, ist vom Wortlaut der Vorschrift nicht gedeckt.2. § 1 Abs. 2aGrEStG enthält keine Regelungslücke für den Fall der unentgeltlichen Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge und setzt keine Missbrauchsabsicht voraus.3. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche (z.B. FinMin Baden-Württemberg v. 28.4.2005 - 3 - S 4501/6) rechtsverschärfende Einschränkung des koordinierten Ländererlasses vom 26.2.2003 (BStBl I 2003, 271; Tz.10) kann zur Vermeidung einer Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Schenkungsteuer eine Billigkeitskorrektur in Betracht kommen.