Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beteiligten streiten über die Grunderwerbsteuerbefreiung eines Erwerbsvorgangs gemäß § 3 Nr. 5 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) sowie gemäß § 16 GrEStG.
Der Kläger und seine ehemalige Ehefrau waren jeweils zur Hälfte Miteigentümer der beiden Eigentumswohnungen in der Str. 48, X-Stadt (eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts X-Stadt ) und in der Str. 52 (eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Y-Stadt , Gemarkung Y-Stadt , Blatt 29.145, FlNr. 1004/15 und Blatt 29.159, FlNr. 1004/15).
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