Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2016
Die Festsetzung des Verspätungszuschlags in Höhe von 1.656 € durch Bescheide vom 14. Februar 2017 und vom 20. November 2014 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen bis zum Erlass des Bescheids vom 14. Februar 2017 der Beklagte in Höhe von 9 % und die Klägerin in Höhe von 91 %, im Anschluss der Beklagte in Höhe von 5 % und die Klägerin in Höhe von 95 %.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR mit den Gesellschaftern R und Z.
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