FG Bremen - Urteil vom 27.09.2001
101091K 5
Normen:
BetrAVG § 9 Abs. 3 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
KTS 2002, 304

Grunderwerbsteuerpflicht des Eigentumsübergangs von Grundstücken bei gesetzlichem Vermögensübergang nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Grunderwerbsteuer

FG Bremen, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 101091K 5

DRsp Nr. 2002/12087

Grunderwerbsteuerpflicht des Eigentumsübergangs von Grundstücken bei gesetzlichem Vermögensübergang nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Grunderwerbsteuer

Geht das Eigentum an einem Grundstück im Rahmen des gesetzlichen Vermögensübergangs nach § 9 Abs. 3 BetrAVG bei Eintritt des Sicherungsfalls von einer Unterstützungskasse auf einen Pensionssicherungsverein als dem Träger der Insolvenzsicherung über, ist dieser Vorgang nicht grunderwerbesteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG

Normenkette:

BetrAVG § 9 Abs. 3 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Eigentumsübergang an Grundstücken im Rahmen des gesetzlichen Vermögensübergangs gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Eintritt des Sicherungsfalls von einer Unterstützungskasse auf den Träger der Insolvenzsicherung der Grunderwerbsteuer unterliegt.