FG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2005
7 K 3128/04 GE
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 748

Grunderwerbsteuerpflicht; Verwertungsbefugnis; Sale-and-lease-back-Geschäft; Kommanditbeteiligung des Leasingnehmers; Ankaufsoption; Zustimmungsvorbehalt bei Umbauten; Gefahrtragung - Eigentümerähnliche Verwertungsbefugnis des wirtschaftlichen Erwerbers als Voraussetzung für die Grunderwerbsteuerpflicht

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2005 - Aktenzeichen 7 K 3128/04 GE

DRsp Nr. 2005/12728

Grunderwerbsteuerpflicht; Verwertungsbefugnis; Sale-and-lease-back-Geschäft; Kommanditbeteiligung des Leasingnehmers; Ankaufsoption; Zustimmungsvorbehalt bei Umbauten; Gefahrtragung - Eigentümerähnliche Verwertungsbefugnis des wirtschaftlichen Erwerbers als Voraussetzung für die Grunderwerbsteuerpflicht

Die Voraussetzungen für die Annahme einer Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund Gewährung einer eigentümerähnlichen Verwertungsbefugnis sind noch nicht erfüllt, wenn im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Geschäfts mit einem dem Leasinggeber als beherrschendem Kommanditisten verbundenen Leasingnehmer ein durch Vormerkung gesichertes, erstmals nach 20 Jahren ausübbares Ankaufsrecht zum um die Abschreibungen geminderten Verkehrswert eingeräumt wird, Umbauten der Zustimmung des Leasinggebers bedürfen und dieser auch die Untergangsgefahr trägt.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin als Leasingnehmerin aus einem Immobilienleasingvertrag gem. § 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) die Verwertungsbefugnis an dem Grundstück I-Straße und C-Straße in L-Stadt zusteht.