FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 28.06.2011
3 K 217/08
Normen:
§ 3 Nr. 4 GrEStG a.F., § 23 Abs. 9 GrEStG; GG Art. 3 Abs. 1, 100 Abs. 1; BVerfGG § 80 Abs. 1;

Grunderwerbsteuerpflichtigkeit einer Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück zwischen eingetragenen Lebenspartnern

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.06.2011 - Aktenzeichen 3 K 217/08

DRsp Nr. 2011/14755

Grunderwerbsteuerpflichtigkeit einer Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück zwischen eingetragenen Lebenspartnern

Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als der Grundstückserwerb durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

Normenkette:

§ 3 Nr. 4 GrEStG a.F., § 23 Abs. 9 GrEStG; GG Art. 3 Abs. 1, 100 Abs. 1; BVerfGG § 80 Abs. 1;

Tatbestand:

Teil A.

Gegenstand der Vorlage (Sachverhalt und Vortrag der Beteiligten)

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Grunderwerbsteuerpflichtigkeit einer Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück zwischen eingetragenen Lebenspartnern.