Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Hallenboden einer Logistikimmobilie ein Gebäudeteil ist und somit zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehört, oder ob er eine nicht der Grunderwerbsteuer unterfallende Betriebsvorrichtung darstellt.
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