FG Nürnberg - Urteil vom 11.03.2010
4 K 915/08
Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 320 Abs. 2;

Grunderwerbsteuerrechtliche Folgen der Nichtentrichtung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt

FG Nürnberg, Urteil vom 11.03.2010 - Aktenzeichen 4 K 915/08

DRsp Nr. 2010/18682

Grunderwerbsteuerrechtliche Folgen der Nichtentrichtung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt

Bei Nichtentrichtung der Grunderwerbesteuer an das Finanzamt durch den Käufer besteht kein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Grundstücksverkäufer. Im Verhältnis zum Kaufpreis als Hauptleistung entfällt auf die Grunderwerbsteuer ein geringfügiger Teil, welcher es nicht rechtfertigt, das gesamte Vertragsverhältnis rückabzuwickeln.

Normenkette:

GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 320 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages auch zur Aufhebung der für den Kauf erfolgten Grunderwerbsteuerfestsetzung führt.