BFH - Urteil vom 23.08.2000
X R 72/96
Normen:
AO § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1, § 182 Abs. 1 ;

Grundlagen-/Folgebescheid

BFH, Urteil vom 23.08.2000 - Aktenzeichen X R 72/96

DRsp Nr. 2001/13296

Grundlagen-/Folgebescheid

4. Die Reichweite der Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides für den Folgebescheid richtet sich nach der Bedeutung, die den im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen für den Folgebescheid zukommt. 5. Das hängt grundsätzlich von der Abgrenzung der den Grundlagenbescheid einerseits und den Folgebescheiden andererseits zugewiesenen Regelungsbereiche ab. 6. Geht es um Steuerermäßigungen, über die im Grundlagenbescheid entschieden wird, bleibt dem ESt-Bescheid nur die rechnerische Umsetzung der verbindlich im Grundlagenbescheid getroffenen Ermäßigungsentscheidung auf die individuelle Steuerfestsetzung überlassen.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1, § 182 Abs. 1 ;