Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin bezog u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an sieben Personengesellschaften, deren Gewinne vom Finanzamt (FA) B einheitlich und gesondert festgestellt werden.
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