I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Konzernobergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG und Organträgerin zahlreicher Kapitalgesellschaften. In den Jahren 1993 und 1994 hielt die Klägerin u.a. sämtliche Anteile an der A-Markt GmbH (Organgesellschaft --OG--), mit der ein Organschaftsverhältnis i.S. des § 14 des Körperschaftsteuergesetzes damaliger Fassung (KStG) bestand. Die OG war ihrerseits zu 50 % an der B-oHG (oHG) beteiligt. Die Klägerin und die OG erstellten ihre Jahresabschlüsse auf den 28. Februar, während die oHG ein dem Kalenderjahr entsprechendes Wirtschaftsjahr hatte.
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