FG Hessen, vom 19.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4251/01
Grundlagenbescheid: Verteilung von Zuschüssen nach dem sog. Dritten Förderungsweg
BFH, Urteil vom 14.07.2004 - Aktenzeichen IX R 65/03
DRsp Nr. 2004/15600
Grundlagenbescheid: Verteilung von Zuschüssen nach dem sog. Dritten Förderungsweg
1. Die Mittel nach dem sog. Dritten Förderungsweg (Hessen) sind gem. § 11 Abs. 1EStG im Jahr des Zuflusses zu erfassen.2. Lässt das FA nach R 163 Abs. 2 EStR zu, dass die als Einnahmen aus VuV im Zuflussjahr zu versteuernden Zuschüsse nach dem sog. Dritten Förderungsweg auf 10 Jahre verteilt werden, handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Abs. 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO, die einen Grundlagenbescheid i. S. von § 171 Abs. 10AO darstellt und für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte Bindungswirkung hat.