Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - im Urteil vom 31.10.2022 wird zurückgewiesen.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.Zur Entscheidung über den vom Kläger mit Schriftsatz vom 14.11.2022 gestellten Antrag nach § 33 RVG wird die Sache an das Landgericht zurückgegeben.
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