I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) im Inland einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft kanadischen Rechts (Limited Corporation) mit Sitz in Kanada. Alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist M. Die Klägerin erwarb im Rahmen einer Zwangsversteigerung das Eigentum an einem Mietwohngrundstück in S. Dieses wurde in 4 Eigentumswohnungen aufgeteilt. In der Folgezeit veräußerte die Klägerin drei Eigentumswohnungen, während sie die verbliebene Wohnung weiter vermietete.
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