Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Pfändungsschutz für Kapitaleinkommen
BFH, Beschluß vom 13.07.1999 - Aktenzeichen VII B 34/99
DRsp Nr. 1999/9351
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Pfändungsschutz für Kapitaleinkommen
Ob die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319AO, die grundsätzlich nur für Arbeitseinkommen gelten, aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht entsprechend auch auf Kapitaleinkommen zu übertragen sind, wenn andere Vermögenswerte zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht zur Verfügung stehen, ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da durch die Rspr. des BFH geklärt (Hinweis auf BFH-Beschl. v. 08.10.1998 - VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).