BFH - Beschluß vom 28.09.2000
III B 126/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 461

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Verfahrensmangel bei unzutreffender Sachverhaltswürdigung?

BFH, Beschluß vom 28.09.2000 - Aktenzeichen III B 126/98

DRsp Nr. 2001/822

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Verfahrensmangel bei unzutreffender Sachverhaltswürdigung?

1. Zu den Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat. 2. Eine unzutreffende Sachverhaltswürdigung stellt keinen Verfahrensmangel dar.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.

1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die von ihm behauptete grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht ordnungsgemäß dargelegt.