I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) --deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz-- wurde von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) durch Haftungsbescheid vom 5. Oktober 1993 wegen rückständiger Umsatzsteuern nebst Zinsen und Säumniszuschlägen in Höhe von insgesamt ... DM in Anspruch genommen. Das FA war im Anschluss an Feststellungen einer Steuerfahndungsprüfung zu der Auffassung gelangt, der Kläger sei Geschäftsführer zweier --mittlerweile liquidierter-- Schweizer sog. Domizilgesellschaften (A und B) gewesen, unter deren Firma in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) steuerpflichtige Umsätze ausgeführt bzw. zu Unrecht Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt worden seien.
Das FA stellte dem Kläger den Haftungsbescheid öffentlich zu (§
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Es führte zur Begründung im Wesentlichen aus:
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