I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die nach Angaben des Prozessbevollmächtigten im Jahre 1997 durch schriftlichen Gesellschaftsvertrag der T GmbH & Co. KG und der E GmbH gegründet wurde. Die von der GbR im April 1999 abgegebene Gewinnfeststellungserklärung bezeichnete Dr. Q als Empfangsbevollmächtigten und die Gewerbesteuererklärung Dr. Q und T als Geschäftsführer.
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