I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine im November 1990 gegründete GmbH mit Geschäftssitz im früheren Berlin-Ost. Gründungsgesellschafter waren zu gleichen Teilen zwei Kaufleute aus den alten Bundesländern und der im April 1935 geborene X, der seinerzeit wie auch schon zu DDR-Zeiten im Ostteil von Berlin wohnte. Alle drei Gesellschafter wurden zunächst Geschäftsführer der Klägerin. In der Folgezeit --bis 1994-- schieden jedoch die Mitgesellschafter des X aus der Klägerin aus; neue Gesellschafter wurden die Kinder des X. Dieser war von 1993 bis 1999 alleiniger Geschäftsführer der Klägerin.
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