Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Beginn der Unternehmertätigkeit
BFH, Beschluß vom 29.05.2000 - Aktenzeichen V B 25/00
DRsp Nr. 2000/7592
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Beginn der Unternehmertätigkeit
Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn es um den Beginn der Unternehmertätigkeit und die Optionsfrist gem. § 24 Abs. 4UStG geht.