Der am 9. April 1995 verstorbene Erblasser bedachte den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) testamentarisch mit einem Geldvermächtnis in Höhe von 5 000 DM. Der vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger zahlte den Geldbetrag im Jahre 1997 an den Kläger aus. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) setzte durch Bescheid vom 12. Mai 1998 gegen den Kläger wegen des Vermächtniserwerbs unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 3 000 DM Erbschaftsteuer in Höhe von 400 DM fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|