Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel - Verletzung des rechtlichen Gehörs
BFH, Beschluß vom 10.04.2000 - Aktenzeichen II B 146/99
DRsp Nr. 2002/2428
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel - Verletzung des rechtlichen Gehörs
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Zu den Anforderungen an die Darlegung der Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Rüge mangelnder Sachaufklärung.