BFH - Beschluß vom 10.04.2000
II B 146/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel - Verletzung des rechtlichen Gehörs

BFH, Beschluß vom 10.04.2000 - Aktenzeichen II B 146/99

DRsp Nr. 2002/2428

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel - Verletzung des rechtlichen Gehörs

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. 2. Zu den Anforderungen an die Darlegung der Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Rüge mangelnder Sachaufklärung.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;