BFH - Beschluss vom 16.05.2002
I B 110/01
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vom BFH bereits entschiedene Rechtsfrage

BFH, Beschluss vom 16.05.2002 - Aktenzeichen I B 110/01

DRsp Nr. 2002/12664

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vom BFH bereits entschiedene Rechtsfrage

Hat der BFH die grds. erachtete Frage bereits mehrfach entschieden, bedarf es für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung schlüssigen Vorbringens, dass und weshalb trotz dieser Rspr. im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung eine weitere Entscheidung des BFH zu der genannten Frage erforderlich ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zuführungen zu Pensionsrückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu behandeln sind.