BFH - Beschluß vom 19.06.2000
VI B 30/00
Normen:
BGB § 1587b Abs. 3 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 115 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1467

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlungen an die BfA zur Begründung eines Rentenversicherungsanspruchs

BFH, Beschluß vom 19.06.2000 - Aktenzeichen VI B 30/00

DRsp Nr. 2000/8407

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlungen an die BfA zur Begründung eines Rentenversicherungsanspruchs

Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn es um Zahlungen an die BfA zur Begründung eines Rentenversicherungsanspruchs zugunsten der geschiedenen Ehefrau als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geht.

Normenkette:

BGB § 1587b Abs. 3 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 115 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, da die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht hinreichend dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist.