I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind seit 1995 Eigentümer eines Grundstücks in A.
Nach Ausbau des Dachgeschosses nahm der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) auf den 1. Januar 2003 eine Artfortschreibung zum "gemischt genutzten Grundstück mit überwiegend gewerblichem Anteil" und zugleich eine Wertfortschreibung vor.
Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos.
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