BFH vom 08.03.1994
VII B 44/94

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

BFH, vom 08.03.1994 - Aktenzeichen VII B 44/94

DRsp Nr. 1997/8594

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

Als Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht in gebotener Weise dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage benannt, die über den Streitfall hinausgehende Bedeutung der an dem vorliegenden Sachverhalt orientierten Rechtsfrage aber nicht angesprochen worden ist.

Für die Praxis:

Eine Nichtzulassungsbeschwerde hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn grundsätzliche Bedeutung, Divergenz oder Verfahrensmangel nachgewiesen werden. Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, daß das Urteil des Finanzgerichts von einer BFH-Entscheidung abweicht, so muß die Entscheidung des BFH, von der das Finanzgericht abgewichen sein soll, "bezeichnet" werden. Das erfordert eine genaue Angabe des Urteils des BFH mit Aktenzeichen.