1. NV: Eine überlange Verfahrensdauer führt nicht zur Verwirkung des Steueranspruchs.2. NV: Die einzelfallbezogene tatsächliche Würdigung eines in bestimmter Weise ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.3. NV: Würdigt das FG eine Vereinbarung unter Ehegatten dahingehend, dass sie nicht den Inhalt eines steuerlich beachtlichen Arbeitsverhältnisses hat, bedarf es keiner Beweiserhebung über die tatsächliche Durchführung der Vereinbarung.