I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Ertragszuschüsse zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags der Gesellschaftsteuer unterliegen.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Aktiengesellschaft, die ein Versicherungsunternehmen betreibt. Sie erhielt im Streitjahr (1990) von drei Aktionären zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags Ertragszuschüsse in Höhe von insgesamt ... DM. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) unterwarf diese Ertragszuschüsse der Gesellschaftsteuer. Die dagegen gerichtete Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen, ohne die Revision gegen sein Urteil zuzulassen.
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