Grundsatz der rechtsbehelfsführerfreundlichen Auslegung von bestimmten Schriftsätzen; Einspruchsentscheidung vom 22. März 2000 (Vermögensteuerbescheid 1. Januar 1995)
FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 14.04.2003 - Aktenzeichen 1 K 162/00
DRsp Nr. 2003/9394
Grundsatz der rechtsbehelfsführerfreundlichen Auslegung von bestimmten Schriftsätzen; Einspruchsentscheidung vom 22. März 2000 (Vermögensteuerbescheid 1. Januar 1995)
Legt ein nicht vertretener Rechtslaie beim FA Einspruch gegen die Einspruchsentscheidung ein, verlangt der Grundsatz einer rechtsbehelfsführerfreundlichen Auslegung bestimmter Schriftsätze eine vor Ergehen der Einspruchsentscheidung eindeutige und klare Rückfrage des FA nach dem tatsächlich angestrebten Rechtsbehelf.