Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit wendet sich die freiwillig krankenversicherte Klägerin dagegen, auch während der Elternzeit trotz fehlenden Einkommens zur Zahlung von Mindestbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (sPV) herangezogen zu werden.
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