Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 07.11.2019 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), die Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist, wurde mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide hatten im Streitjahr (2017) eigene Einkünfte erzielt. Nachdem der Ehemann im Jahr 2016 aus der katholischen Kirche ausgetreten war, setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Kirchensteueramt) für das Streitjahr besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Höhe von ... € gegen die Klägerin fest.
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